ANTWORT DER GENERALSTAATSANWÄLTSCHAFT AUF DEN BRIEF 200604-A1
ANTWORT DER GENERALSTAATSANWÄLTSCHAFT AUF DEN BRIEF 200604-A1
Staatsanwaltschaft der Ukraine
GENERALSTAATSANWALTSCHAFT
Lyba Pokotylo
Wittelsbacherstr. 1, DE-10707 Berlin
Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass Ihre an den Präsidenten der Ukraine gerichtete Kollektivbeschwerde über die missbräuchliche Ausübung von Befugnissen durch die Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Zuständigkeit geprüft worden ist.
Ich möchte Ihnen mitteilen, dass die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft auf der Rechtsstaatlichkeit beruht, die den Menschen, sein Leben und seine Gesundheit, seine Ehre und Würde, seine Unverletzlichkeit und seine Sicherheit als höchsten gesellschaftlichen Wert anerkennt und darauf abzielt, die Person, die Gesellschaft und den Staat vor Straftaten zu schützen, die Rechte, die Freiheiten und die rechtmäßigen Interessen der an einem Strafverfahren Beteiligten zu wahren und rasche, vollständige und unparteiische Ermittlungen und Verfahren zu gewährleisten, damit jeder, der eine Straftat begangen hat, vor Gericht gestellt wird.
Ihre Behauptungen, dass die Staatsanwälte ihre Befugnisse parteiisch und unter Missachtung des Grundsatzes der politischen Neutralität ausüben, sind unwahr.
Die Strafverfolgungsbehörden werden ihre Aufgaben weiterhin nur im Einklang mit der Verfassung der Ukraine, dem ukrainischen Gesetz “Über die Strafverfolgung”, anderen ukrainischen Gesetzen und geltenden internationalen Verträgen, deren Bindung die Werchowna Rada der Ukraine zugestimmt hat, wahrnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Leiter der Abteilung für Organisation
und Verfahrensmanagement der vorgerichtlichen Ermittlungen
des Staatlichen Ermittlungsbüros
und Aufsicht über seine operativen Abteilungen
Herr A. Panov